Kirchenvorstand

„Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde…“ so beginnt in unserer Ordnung die Aufgabenbeschreibung des Kirchenvorstands.

Im Einzelnen bedeutet das:

Gemeinsam mit dem Pfarrer ist der Kirchenvorstand verantwortlich für die geistliche Leitung der Kirchgemeinde. Alle Aufgaben sind letztlich von Jesus Christus übertragene Dienste zum Aufbau der Gemeinde.

Gemeinsam mit allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern bildet der Kirchenvorstand eine große Dienstgemeinschaft.

Der Kirchenvorstand hat die rechtliche Vertretung der Kirchgemeinde. Er schließt z.B. mit Mitarbeitern die Arbeitsverträge oder erstellt die Friedhofsgebührenordnung.

Unser Kirchenvorstand besteht aus 10 Kirchvorstehern und dem Pfarrer; darunter ist unser Kantor und alle anderen sind ehrenamtliche Mitarbeiter. Wenn wir uns – in der Regel einmal im Monat – treffen, beginnen wir mit einer Gebetsgemeinschaft und einer Andacht. Dann beraten wir über die anstehenden Punkte und bemühen uns um gute gemeinsame Entscheidungen.

In Bezug auf unsere Kirchgemeinde kann sich jeder mit seinen Fragen, Ideen und Anliegen an die Kirchenvorsteher wenden.

(verfasst von Friedhelm Zühlke)

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