In der evangelischen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ dürfen laut Betriebserlaubnis durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales Kinder ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt betreut werden.
Kinder, die behindert sind oder von Behinderung bedroht, können zusätzlich gefördert werden, wenn dem elterlichen Antrag auf einen Integrationsplatz durch das Sozialamt stattgegeben wird.
Die Kinder verbringen den Tag in vier Gruppen.
In jeder Gruppe werden 12 – 18 Kinder von jeweils 2 Erzieherinnen betreut.
Die Anmeldung für einen Platz erfolgt in der Kita. Wichtige Kriterien für die Auswahl sind der Zeitpunkt der Anmeldung, der Wohnsitz in der Gemeinde Lichtenau und bereits in unserer Kita betreute Geschwisterkinder. Wir nehmen bewusst alle Kinder auf, unabhängig von der Konfession. Mit dem Betreuungsvertrag unterschreiben die Eltern, dass sie unsere pädagogische Konzeption mit allen christlichen Inhalten anerkennen und unsere Arbeit unterstützen.
Die individuellen Betreuungsverträge können zurzeit über 4,5 Stunden, 6, 7, 8 oder 9 Stunden abgeschlossen werden. Der Elternbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Lichtenau.