Wir trauern um einen lieben Menschen. Er wird uns sehr fehlen. Aber wir geben ihn in die Hand Gottes und wissen ihn in Seiner Liebe geborgen.
Als Ort der Stille, zum Abschied nehmen und zum Gedenken an unsere Verstorbenen dient der Friedhof mit seinen Gräbern und seinen parkähnlichen Anlagen rund um unser Kirchengebäude bzw. unserer Kapelle.
Die Nutzung der Friedhöfe Auerswalde und Garnsdorf unterliegen der Friedhofsordnung der Ev.-Luth. St.-Ursula Kirchgemeinde Auerswalde/ Garnsdorf vom 23.03.1994, sowie der Friedhofsgebührenordnung vom 27.02.2009.
Für die Koordinierung der vielfältigen Aufgaben und Belange unserer Friedhöfe haben wir seit 2009 Frau Kerstin Landgraf angestellt. Alle Fragen und Probleme rund um den Friedhof können mit ihr geklärt werden (Tel. 037208-889756).
Für ein persönliches Gespräch ist Sie dienstags in der Zeit von 9.00 – 11.00 Uhr und von 15.00 – 17.00 Uhr erreichbar oder Sie wenden sich zur Vereinbarung eines Termins zu den Kanzleiöffnungszeiten (Di. 17.00 – 18.30 Uhr und Do. 09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr) an die Kanzleimitarbeiter (Tel. 037208-2530).