Stand: 06.05.2025
Am Sonntag, den 13. September, wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Jedes Kirchgemeindemitglied ist wahlberechtigt, vorausgesetzt, das Kirchgeld wurde überwiesen.
Im März dieses Jahres wurden die entsprechenden Bescheide an alle Kirchgemeindemitglieder versandt. Falls Sie keinen Bescheid erhalten haben, bitten wenden Sie sich an Jenny Rößger (Tel.: 037028 2530 bzw. KG.Auerswalde(at)evlks.de).
Wahlvorschläge
Jedes Kirchgemeindeglied kann sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen. Voraussetzung ist, dass insgesamt fünf wahlberechtigte Kirchgemeindemitglieder den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Es wird empfohlen, hierfür das entsprechende Formular zu verwenden.
Wahlvorschläge können bis zum 2. August 2026 bei der Kanzlei eingereicht werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an friderike.konrad[at]kirche-auerswalde.de.
